Anwalt für Baurecht

Gelber Kran über Baustelle Baurecht

Anwalt für Baurecht

Unsere Kanzlei kann Ihnen kompetente Ansprechpartner im Bereich des privaten Baurechts und des öffentlichen Baurechts an die Seite stellen. Diese fachliche Qualität wird durch Fachanwaltschaften im Bereich des Bau- und Architektenrecht und des Verwaltungsrechts belegt. Wir beraten Sie daher umfassend von der Antragstellung der Baugenehmigung bis zu der Errichtung des Bauvorhabens.

Anwalt für privates Baurecht

Im privaten Baurecht sind viele Phasen des “Lebens” einer Immobilie relevant. Die Immobilie muss geplant, sodann errichtet und später auch durch Reparaturen instandgehalten werden. Rechtsanwalt Andreas Willing als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt Sie bei allen diesbezüglich relevanten Fragestellungen. Sowohl Architekten, als auch Bauunternehmer und Auftraggeber berät er seit Jahren vorgerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheit des Baurechts; sei es nach den Regelungen der VOB/B oder des Werkvertragsrechts des BGB. Gerne helfen wir Ihnen u.a. bei
  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Begleitung der Abnahme von Werkleistungen
  • Einleitung von selbstständigen Beweisverfahren
  • Einzug von Werklohnforderungen
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • etc.

Anwalt für öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht dreht sich häufig die Fragestellung darum, ob ein Bauvorhaben in dieser Form aus öffentlich-rechtlicher Sicht umgesetzt werden darf. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen öffentlichen Regelungen gilt es hier den Überblick zu haben, welchen Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer als Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat. Er berät Privatpersonen und Kommunen in allen Bereichen des öffentlichen Baurechts. Gerne helfen wir Ihnen u.a. bei
  • Prüfung der Aussichten eines Bauantrages
  • Klage auf Erteilung der Baugenehmigung
  • Abwehr von Abrissverfügungen
  • etc.

Anwalt für Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts beraten wir Handwerksunternehmen und Auftraggeber in allen rechtlichen Fragestellungen rund um große und kleine Bauvorhaben. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben sollte rechtzeitig juristischer Rat eingeholt werden, da formelle Fehler später gravierende Auswirkungen haben können. Gerne beraten wir Sie sowohl bei baurechtlichen Angelegenheiten unter der Geltung der VOB/B oder des allgemeinen Werkvertrags-/Baurechts des BGB.

Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer | Rechtsanwalt Andreas Willing

Im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts stehen Ihnen Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwalt Andreas Willing als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Problem.

Rechtsanwälte Andreas Willing und Arnd Steinmeyer im Gespräch am Empfang der Anwaltskanzlei With Berburg
Konferenzraum Besprechungsraum mit einem Tisch und vier Stühlen der Anwaltskanzlei With Berburg

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