Anwalt für Wirtschaftsrecht

Haken und Transporter in einer Fabrik Wirtschaftsrecht

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Wir beraten Unternehmen in allen Aspekten des Wirtschaftsrecht. Hierbei verstehen wir uns als Berater, die Ihnen bereits vor Entstehen des Problems mit Rat und Tat zur Seite stehen und auf diesem Weg dafür sorgen, dass Sie sich auf Ihr wesentliches Kerngeschäft konzentrieren können: nämlich das Führen Ihres Unternehmens.

Anwalt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

with BERBURG verfügt über ein hochqualifiziertes Team von Arbeitsrechtlern.

Unser Leistungsspektrum umfasst sämtlich Bereiche des Arbeitsrechts. Wir setzen unsere Kompetenzen überwiegend für mittelständische Unternehmen zahlreicher Branchen genauso ein wie für Kleinunternehmer, Start-Ups und Kommunen.

Unsere Arbeitsrechtler unterstützen unsere Mandanten dabei, vorhandene Spielräume zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Die Veränderungen der Arbeitswelt haben wir dabei stets im Blick.

Denn neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie dem Kündigungsschutzrecht, Versetzungen, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen sowie der Begleitung von Umstrukturierungen, Verschmelzungen und Umwandlungen, auch unter Berücksichtigung von Betriebsübergängen widmen wir uns dem digitalen Wandel und den geänderten Arbeitswirklichkeiten. Die Gestaltung von Home-Office-Lösungen, variablen Arbeitszeitmodellen und Mitarbeiter-Incentives oder auch von Social- Media- und IT-Richtlinien gehören zu unserem Tagesgeschäft. Alternative Beschäftigungsformen wie den Einsatz von Selbstständigen oder Fragestellungen der Arbeitnehmerüberlassung beherrschen wir souverän. Die arbeitsrechtliche Begleitung des Aufbaus von Start-up-Unternehmen sowie deutscher Töchter ausländischer Unternehmen gehören ebenso hierzu wie arbeitsrechtliche Themen rund um Unternehmenskäufe und -verkäufe.

Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit Gewerkschaften über den Abschluss von Tarifverträgen, insbesondere Haustarifverträgen sowie bei Verhandlungen mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen und den Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Wir profitieren bei unserer Tätigkeit von unserem fachübergreifenden Beratungsansatz, etwa bei Verknüpfungen im gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Bereich.

Unsere Arbeitsrechtler verfügen über langjährige Erfahrungen, insbesondere auch im Bereich von Dozententätigkeiten, die wir für Sie in unserer Vortrags- und Schulungstätigkeit für Unternehmen und deren Führungskräfte einbringen.

Mehr erfahren zu Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Agrarrecht. Im ländlich geprägten norddeutschen Raum ist dies nachvollziehbar. Zudem haben unsere Lüneburger Partner alle eine persönliche Verbundenheit zur Landwirtschaft. Kurz – wir verstehen, worum es bei Ihnen geht.

Wir verstehen landwirtschaftliche Betriebe als mittelständischer Unternehmen. Sie sind einer hohen Regelungsdichte unterworfen und müssen sich mit rechtlichen Fragestellungen unterschiedlichster Themengebiete auseinandersetzen.

Durch unser bereits aufgestelltes anwaltliches und notarielles Beraterteam können wir in sämtlichen Bereichen des Agrarrechts unterstützen. Neben verwaltungsrechtlicher Expertise bieten wir Ihnen gesellschaftsrechtlicher Beratung ebenso wie arbeits- und erbrechtliche Fachkenntnisse an. Unsere Beratung erfolgt dabei immer aus dem besonderen Blickwinkel der landwirtschaftlichen Besonderheiten.

Im Bereich des landwirtschaftlichen Erbrechts beraten wir in Hinblick auf die Höfeordnung und finden für jeden Einzelfall die passende erbrechtliche Gestaltung, welche sodann notariell beurkundet werden kann.

Wir beraten Sie ferner umfassend in allen Belangen landwirtschaftlichen Arbeitsrechts und kennen die Besonderheiten z.B. hinsichtlich von Saisonarbeitern etc.

Auch die weiteren Aspekte agrarrechtlicher Fragestellungen (Pachtrecht, Lieferverträge) werden von uns umfassend bearbeitet. Sollten die spezifischen landwirtschaftsrechtlichen Probleme Fragestellungen des Gesellschaftsrechts berühren können wir Ihnen auch hier einen kompetenten Berater zur Seite stellen.

Bei öffentlich-rechtlichen agrarspezifischen Problemen (Subventionen, Gülleverordung etc.) beraten unsere Experten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und wie diese durchgesetzt werden können.

  • Pachtrecht
  • Jagdrecht
  • Hofnachfolge
  • Umweltrecht
  • Natur- und Pflanzenschutzrecht
  •  Gesellschaftsrecht
  • öffentliches- und privates Baurecht
  • Tierschutzrecht
  • Agrarbeihilferecht, Cross-Compliance
  • Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Bauunternehmen bzw. Handwerker sehen sich einer Vielzahl von technischen und rechtlichen Vorgaben ausgesetzt. DIN-Vorschriften sind (größtenteils) zu beachten und die gesetzlichen Vorschriften sind ebenfalls stets im Blick zu behalten. Erschwerend kommt hinzu, dass häufig lediglich mündliche Absprachen bestehen.

Kleine Fehler in der Ausführung können zu immensen Schäden und damit einhergehenden Regressforderungen führen oder aber ausstehende Vergütungen “reißen ein Loch in die Kasse”.

  • Baumängel
  • Bauverträge
  • Vergütungsansprüche
  • VOB/B

Erbrechtliche Auseinandersetzungen können im unternehmerischen Bereich zu immensen Problemen führen, wenn z.B. eine Erbengemeinschaft das Unternehmen führen soll oder Ansprüche erhoben werden.

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um eine Erbauseinandersetzung bei bereits eingetretenem Erbfall geht sowie wenn Sie Beratung bei den lebzeitigen Gestaltungen benötigen. Insbesondere um Erbstreitigkeiten bereits im Vorfeld zu verhindern, beraten wir Sie hinsichtlich der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgemodelle für Privat- und Betriebsvermögen – jeweils unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Vor- und Nachteile, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsgestaltung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Nachlassregelungen
  • Vor- und Nacherbschaftsrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche – jeweils unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vor- und Nachteile– sofern erforderlich arbeiten wir eng mit anderen Experten zusammen

Ausstehende Forderungen können schnell ein “Loch in die Kasse reißen”. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehenden Forderungen zu verfolgen und durchzusetzen. Hierbei können Sie sich auf zügige Versendung von Aufforderungsschreiben, Beantragung von Mahnverfahren und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung verlassen.

Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht aus Lüneburg

Unsere Beratung folgt einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz, der deutlich über die eigentliche rechtliche Betrachtung hinausgeht.

Wir haben den Anspruch, Ihr Unternehmen und Ihre Unternehmensphilosophie zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen und unserem Beraterteam individuelle Lösungen für Ihre Fragestellungen zu konzipieren.

Dieser Prozess beginnt bereits bei der Unternehmensgründung. Schon hier werden die Weichen dafür gestellt, wie das Unternehmen künftig agiert bzw. agieren kann. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen und notariellen Beratung liegt also schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen und der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages.

Besteht das Unternehmen bereits, können externe und interne Auseinandersetzungen Ihr Unternehmen lähmen, Entscheidungen blockieren und im schlimmsten Fall in die Insolvenz führen. Wir helfen Ihnen, solche Schwierigkeiten zu verhindern. Treten dennoch Probleme auf, erarbeiten wir schnelle und zielführende Lösungen, um gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrem Sinne effektiv zu lösen.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge geht es häufig um nicht weniger als um die Weitergabe und Weiterführung eines Lebenswerks. Mit unserer notariellen und rechtsanwaltlichen Expertise bereiten wir an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Erbrecht gemeinsam mit Ihnen diesen wichtigen Schritt vor.

Die umfassende Beratung der Unternehmensleitung ist eine weitere wesentliche Säule in der anwaltlichen Begleitung. Wir kennen unsere Mandanten persönlich und oft seit vielen Jahren. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus können wir Ihre unternehmerischen Entscheidungen begleiten, rechtlich unterstützen und ggf. erforderlichen Alternativlösungen finden.

  • Gesellschaftsgründung
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • GmbH und GmbH & Co. KG
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags bzw. des Geschäftsführerdienstvertrags
  • Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • Begleitung von Gesellschafterversammlung
  • Beschlussanfechtung
  • Abberufung / Niederlegung des Geschäftsführeramts

“Die Ware an die Frau oder den Mann bringen” ist das Kerngeschäft eines Unternehmens und insoweit sollten die Vertriebswege professionell und kompetent aufgestellt sein.

Wir unterstützen Sie hierbei den richten Vertriebsweg zu wählen und die Verträge z.B. mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern so zu gestalten, dass der Vertrieb in Ihrem Unternehmen reibungslos erfolgt.

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändler
  • Handelsverträge
  • Franchising

Sollte Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Probleme geraten sein, beraten wir Sie mit dem Ziel, dass das Unternehmen erhalten bleibt. Eine umgehende Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen steht bei unserer Beratung stets im Vordergrund, wobei – falls erforderlich – auch die Stellung des Insolvenzantrages begleitet wird. Wir lassen Sie auch während einer Krise nicht im Stich und beraten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzantrag
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Insolvenzmietrecht
  • Insovenzverschleppung
  • Restrukturierung
  • Überschuldung
  • Unternehmenssanierung
  • Zahlungsunfähigkeit

with BERBURG berät Sie als Vermieter und Mieter in allen Fragen des Mietrechts. Hierbei vertreten wir Sie sowohl in Fragen der Wohnraummiete als auch der Gewerberaummiete. Vor allem letztere zeichnet sich durch die vielfältigen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung aus. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der geltenden Rechtsprechung gestalten wir individuelle Lösungen um die bestmöglichen Ergebnisse für ihre unternehmerischen Bedürfnisse zu erzielen.

Da (Gewerbe-) Mietverträge in der Regel für eine lange Dauer geschlossen werden und oftmals nicht unerhebliche Investitionen getätigt werden, ist es ratsam die Verträge bereits vor Abschluss von uns überprüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Überprüfung mietrechtlicher Risiken
  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Kündigungen
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Räumungsstreitigkeiten
  • Wohnungseigentumsrecht

Bei with BERBURG beraten wir sowohl Makler in Hinblick auf die Erstellung von Maklerverträgen als auch Kunden in Hinblick auf Streitigkeiten aus dem Maklerverhältnis.

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Maklerprovisionen
  • Erstellung und Überprüfung von Maklerverträgen
  • rechtliche Überprüfung von Exposés
  • Widerruf von Maklerverträgen

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern bzw. Unternehmen ist fast ausnahmslos durchreguliert. Dies ist Fluch und Segen zugleich. Einerseits bietet diese Regelungsdichte Planbarkeit, Rechtssicherheit, relative Gleichbehandlung und Transparenz. Andererseits unterliegt das Veraltungsrecht einer besonderen Formstrenge, ist aufgrund der Komplexität der Rechtsnormen und der Vielseitigkeit der Entscheidungen unübersichtlich, die Entscheidungsprozesse sind langwierig und umfangreich und immer neue Regelungen werden zwingend übergestülpt (z.B. Datenschutz).

Hinzu kommt, dass sich die Entscheidungsabläufe in Verwaltungsbehörden und Unternehmen fundamental unterscheiden. Unser Beraterteam kennt beide Welten. Unsere Rechtsanwälte verbinden langjährige Erfahrung und Expertise aus Verwaltung und Gesetzgebung mit wirtschaftlichem Sachverstand, um für Sie die besten Lösungen in dieses Spannungsfeld für Ihre Problemstellungen zu finden.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Selbstständige umfassend im Verwaltungsrecht. Hierbei erstreckt sich unser Service von begleitender Beratung im Hintergrund, über konsensuale Verhandlungen und Antragsverfahren bis hin zur Vertretung in streitigen Verfahren.

Kommunalabgabenrecht

  • Kommunalsteuern
  • Straßen- und Reinigungsgebühren
  • Straßenausbaubeiträge
  • Müllgebühren
  • Abwassergebühren

Öffentliches Baurecht

  • Sondierung geeigneter Baugrundstücke bzgl. Raumordnung, Bauleitplanung und weiterer Vorschriften (z.B. Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht)
  • Ermittlung von Baugenehmigungs- und Anzeigeerfordernissen
  • Vorbereitung von Bauanträgen gemäß Bauplanungsrecht
  • Formulierung von Bauvoranfragen
  • Begleitung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren
  • Verteidigung und Anfechtung von Baugenehmigungen vor Gericht
  • Rechtsbetreuung von vorhabenbezogenen oder sonstigen Bebauungsplanverfahren
  • Durchsetzung Ihrer Interessen bei Verhandlungen und Gestaltungen von städtebaulichen Verträgen
  • Sicherung der Erschließung von Baugrundstücken nach Bauordnungsrecht
  • Formulierung Ihrer Stellungnahme in Bauleitplanverfahren und landesplanerischen Verfahren
  • Verhandlung in Fragen des besonderen Städtebaurechts und Denkmalschutzes
  • Staatshaftungsrecht

Umweltrecht

  • Immissionsschutzrecht
  • Wasserrecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Subventionsrecht
  • Ermittlung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder oder EU (Bereich Beihilfe- und Förderrecht)
  • Durchsetzung von Beihilfen
  • Abwehr von Rückforderungsbescheiden
  • Gewerberecht
  • Gaststättenrecht
  • Handwerksrecht
  • Das Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht
  • Vergaberecht
  • Datenschutzrecht

Krisen, Wechsel der Inhaber eines Unternehmens oder eine geänderte Unternehmensausrichtung können Restrukturierungen erforderlich machen. Das Ziel soll hierbei eine Verbesserung der betrieblichen Organisation, der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung oder des Wettbewerbs auf dem relevanten Markt sein.

Wir beraten Sie hierbei in den relevanten Rechtsgebieten; insbesondere im Insolvenzrecht, Sanierungsberatung, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht.

Die Nachfolge eines Unternehmens und die damit verbundene Weitergabe an die nächste Generation stellte eine wichtige Entscheidung für die Zukunft des Unternehmens dar. Insbesondere in Familienunternehmen kann die Nachfolge emotional und komplex werden. Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten und eine individuelle Nachfolgelösung zu finden.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts. Wir überprüfen und erstellen für Sie Verträge, setzen Ihre Ansprüche durch und vertreten Sie bei der Inanspruchnahme durch Dritte.

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Kaufrecht
  • Leasingrecht
  • „Autorecht“
  • „Verteidigung gegen gezielte Angriffe auf ihr Unternehmen“
  • Gewährleistungsrecht
  • Schadensersatzansprüche
  • Durchführung und Abwehr von Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht stellt die Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen mit gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen und die Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Willing dar.

Im Bereich des Handelsrechts berät Rechtsanwalt Andreas Willing zu den typischen handelsrechtlichen Problemfeldern (Handelsvertreterrecht, Handelskäufe etc.) und ist Ihr Ansprechpartner für vertragliche Gestaltung (z.B. AGBs) oder die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

Portrait Andreas Willing, Notar in Lüneburg, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrechtin der Kanzlei Berburg
Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer und Rechtsanwältin Katharina Entrup in der Kanzlei Berburg in Lüneburg

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