Anwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Gemeinden haben im Staatsaufbau der Bundesrepublik eine besondere Bedeutung. Sie haben kraft gesetzlicher Zuweisung zahlreiche Aufgaben zu erledigen. Zum Beispiel sind Kommunen bzw. kommunale Verbände verpflichtet, leistungsfähige öffentliche Einrichtungen vorzuhalten. Gleichzeitig sind sie aber durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit zunehmend auch als Unternehmen privatrechtlich tätig.
Anwalt für Kommunalrecht
Mit unserem Beraterteam, das in Teilen über langjährige Erfahrungen in Verwaltung und Gesetzgebung verfügt, begleiten wir Kommunen und Aufgabenträgern im Zusammenhang mit deren wirtschaftlicher Betätigung, z. B.
- bei der Erhebung von Abgaben
- bei der Bauleitplanung und dem besonderen Städtebaurecht
- bei der Gestaltung von Satzungen
- bei privatwirtschaftlichen Fragestellungen, z.B. im Gesellschaftsrecht
- bei Verhandlung städtebaulicher Verträge
- bei der Ermittlung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder oder EU (Bereich Beihilfe- und Förderrecht)
Des Weiteren beraten wir insbesondere in folgenden Teilbereichen:
Anwalt für Abgabenrecht über Compliance bis Vergaberecht
Durch das Kommunalabgabenrecht ist die Finanzierung von öffentlichen Leistungen und Einrichtungen in Form von Gebühren und Beiträgen (kommunale Abgabensatzungen) geregelt. Auf kommunaler Ebene werden die meisten Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur finanziert, z. B. Straßenbau, öffentliche Abwasser- oder Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Wasserversorgung.
In diesem Zusammenhang beraten wir bei:
- der Gestaltung und Umsetzung von Gebühren- und Beitragsmodellen
- der rechtssicheren Kalkulation von Abgabesätzen
- der Begleitung bei abgabenrechtlichen Streitverfahren
Auch bei der Gestaltung und Pflege Ihres Compliance-Instrumentariums (der Erstellung interner Richtlinien, Schulung von Mitarbeitern) unterstützen wir Sie gerne.
Neben der reinen Rechtsberatung und der Beantwortung von konkreten Rechtsfragen stehen wir Ihnen als Kommune auch gerne für Inhouse-Schulungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Kommen Sie bei Interesse an folgenden Themen gerne auf uns zu:
- öffentlichen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren gem. Vergaberecht und deren Realisierung
- Privatisierung oder Rekommunalisierung
- Compliance (Kartellrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Umweltrecht und Wirtschaftsstrafrecht)
- Rechtssichere Stellenausschreibungen verfassen und Stellenbesetzungsverfahren durchführen
Ebenso wie im Vergaberecht ist auch im Stellenbesetzungsverfahren die Ausschreibung von besonderer Wichtigkeit. Um langwierige Konkurrentenstreitigkeiten zu verhindern, beraten wir bereits bei der Ausschreibung der Stellen und dem Ablauf des Besetzungsverfahrens. Unsere Berater verfügen in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung und können gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und ergebnisorientieret Stellenausschreibung durchführen.
Öffentliche Aufträge müssen regelmäßig nach dem Vergaberecht national oder europaweit ausgeschrieben werden.
Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie bei der rechtssicheren, rügefreien und vor allem praktikablen Vorbereitung der Vergabeunterlagen sowie der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren. Wir beraten öffentliche Auftraggeber sowie Bieter z.B. in
- Bauausschreibungen (EU VOB/A)
- Sektorenvergaben (SektVO)
- Architekten- und Ingenieurvergaben (VgV)
- Architektenwettbewerben
- Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen (VgV, UVgO)
- Festlegung der Eignungskriterien und Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb
- Formulierung der Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix
- Abstimmung der vertragsrechtlichen Komponenten (AVB, BVB, ZVB, Planerverträge und Bauverträge)
- Richtige Anwendung des VHB Bund, vv-bau und anderer Vergabehandbücher
- Richtige Umsetzung der Beschaffungsordnung
Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer
Arnd Steinmeyer berät Kommunen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht umfassend und zielgerichtet in allen Bereichen des Kommunalrechts. Aufgrund seiner zügigen Rückmeldung können auch eilige Fragstellungen schnell und unkompliziert beantwortet werden.
Wir helfen Ihnen gerne!
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oder rufen Sie uns an: +49 4131 99 257 50