26.07.2021

BlogWirtschaftsrecht

Unternehmensnachfolge

berburg
Haken und Transporter in einer Fabrik Wirtschaftsrecht

Wer übernimmt den Betrieb?

Bei vielen kleineren oder mittelständischen Unternehmen ist die Unternehmensnachfolge nicht richtig geklärt, was zu großen Problemen führen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Viele Betriebsinhaber meinen dafür noch ausreichend Zeit zu haben,
  • Andere haben noch keinen geeigneten Nachfolger gefunden und
  • Weitere klammern sich auch im gesetzteren Alter noch an die Unternehmensführung.

Vorab ist anzuführen: Ein Unternehmen kann die Unternehmensnachfolge nicht früh genug regeln (zumindest vorläufig). Jederzeit kann eine Situation eintreten,  die zu einer vorzeitigen Nachfolge führt (z.B. ein Unfall, Krankheit etc.). Ohne eine gut geplante Nachfolgeregelung kann das Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, die vollkommen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation sind.

Wie ist die Unternehmensnachfolge zu planen?

Bei einer gut geplanten Unternehmensnachfolge sind rechtlich viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Hierdurch können – bei rechtzeitiger Planung – Kosten eingespart werden, die Nachfolge reibungslos erfolgen und der Betrieb unvermindert fortgeführt werden.

Gesellschaftsrechtliche Fragen

Sollte das Unternehmen in der Form einer Gesellschaft (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, GbR o.ä.) geführt werden, müssen zunächst die Gesellschaftsverträge geprüft werden. Beispielsweise muss bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Vererbbarkeit der Gesellschaftsanteile im Vertrag geregelt sein, um eine Nachfolge zu ermöglichen. Stellt der Unternehmer rechtzeitig fest, dass Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht optimal sind, können diese Regelungen rechtzeitig angepasst werden. Somit stehen gesellschaftsrechtliche Hürden einer späteren Unternehmensnachfolge nicht entgegen.

Erbrechtliche Fragen

Ferner muss der Unternehmer bei der Nachfolgeregelung erbrechtliche Aspekte berücksichtigen. Beispielsweise können Pflichtteilsansprüche von Kindern und/oder Ehegatten im Raum stehen. Diese können im Nachfolgefall sodann zu einer hohen Belastung des Unternehmensnachfolgers führen. Zur “Umgehung” oder “Reduzierung” besteht die Möglichkeit z.B. bereits (anteilige) Übertragungen zu Lebzeiten durchzuführen. Dadurch werden derartige Ansprüche „abgeschmolzen“. Eine weitere (bessere) Möglichkeit ist die frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Personen. Hierdurch können Vereinbarungen (z.B. Zahlung eines Pauschalbetrages als Gegenleistung für einen Pflichtteilsverzicht etc.) getroffen werden, um einen reibungslosen Verlauf zu gewährleisten.

Steuerrechtliche Fragen

Schließlich soll eine steueroptimierte Gestaltung dazu führen, dass die Nachfolge so kostengünstig wie möglich erfolgt. Das Geld soll schließlich im Betrieb gehalten und nicht an den Staat abgeführt werden. Insoweit ist ein Steuerberater stets frühzeitig zu Rate zu ziehen.

Bürogebäude der Kanzlei Berburg Anwalt für Immobilienrecht Kanzlei in Lüneburg

Folgende Paragraphen haben sich geändert

1.

Gibt es einen geeigneten Unternehmensnachfolger?

2.

Wann soll das Unternehmen übergeben werden?

3.

Liegen alle rechtlichen Voraussetzungen vor, dass das Unternehmen übergeben werden kann?

4.

Welche finanziellen Folgen (insb. Steuern) hat die Übergabe?

Portrait Andreas Willing, Notar in Lüneburg, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrechtin der Kanzlei Berburg

Unsere Empfehlungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge

Grundsätzlich muss sich der Unternehmer bereits bei der Gründung des Unternehmens Gedanken über die Nachfolge machen und sollte hier gut beraten werden. Es ist nie zu früh, um die Unternehmensnachfolge zu planen und auf den Weg zu bringen.

Rechtsanwalt und Notar Andreas Willing hilft Ihnen gerne bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge. Wir arbeiten gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung aus. Sodann brauchen Sie sich keine weiteren Gedanken über die Nachfolge Ihres Unternehmens in der Zukunft mehr machen.

Unterzeichnung einer Beglaubigung durch Anwaltskanzlei With Berburg

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Unsere Kanzlei kann mit Ihnen – aufgrund ihrer anwaltlichen und notariellen Ausrichtung – Ihre Unternehmensnachfolge planen und durchführen.