09.07.2021

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Nachträgliche Änderungen an einem handschriftlichen Testament | Unwirksamkeit des Testaments?

berburg
Unterzeichnung einer Beglaubigung durch Anwaltskanzlei With Berburg

Handschriftlich

Ein Testament kann sowohl in handschriftlicher Form als auch in notarieller Form wirksam errichtet werden. Bei der handschriftlichen Form eines Testaments ist unter anderem zwingende Voraussetzung, dass der Text eigenständig handschriftlich geschrieben und sodann unterschrieben worden ist.

Notarielles Testament

Bei einem notariellen Testament haben Sie die Gewähr, dass der letzte Wille wie erwünscht umgesetzt wird und dieser Wille im Erbfall auch eintritt. Ein notarielles Testament kann handschriftlich nicht ergänzt werden; wobei das Testament jedoch auch nachträglich grundsätzlich frei widerrufen werden kann. Daraufhin könnte sodann ein handschriftliches Testament als “neue letztwillige Verfügung” errichtet wird.

Was gilt aber, wenn ein handschriftliches Testament nachträglich ergänzt wird? Wird dieses ungültig?

Genau diesen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Brandenburg zu entscheiden. In diesem Fall hat die Erblasserin nachträglich einen – bei der Errichtung des Testaments noch nicht geborenen – Enkel handschriftlich in das bereits geschriebene Testament eingefügt.

Die („enterbte“) Tochter wollte diese Einsetzung anfechten, da sie die Auffassung vertrat, dass die nachträglichen Änderungen auch hätten unterschrieben werden müssen. Die Folge wäre gewesen, dass das Testament unwirksam und damit der letzte Wille der Erblasserin nicht befolgt worden wäre (die Tochter wäre Erbin geworden).

Das Oberlandesgericht hat jedoch die nachträglich handschriftliche Ergänzung als wirksam erachtet, da es nach dem Gericht ohne Bedeutung sei, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind. Insoweit stand die nachträgliche Ergänzung des Enkels der Wirksamkeit des Testaments nicht entgegen.

Rechtsanwältin Katharina Entrup im Gespräch mit Anwalt Andreas Willing

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Dieser Rechtsstreit zeigt, dass bei der Errichtung eines Testaments viele Fallstricke lauern und daher – gerade bei schwierigeren Konstellationen – anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch genommen werden sollte, da kein Erblasser einen Streit unter den Verwandten provozieren möchte.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn auch Sie Hilfe bei der wirksamen Verfügung Ihres letzten Willens benötigen.

Sessel und Couchtisch im Empfangsbereich der Kanzlei With Berburg

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