22.10.2023
BlogImmobilienrechtSchimmel in der Mietwohnung: Was Mieter unternehmen können
Mietrecht: Was Mieter bei Schimmel in der Wohnung tun können
Schimmel in der Mietwohnung ist ein ernstzunehmendes Problem und betrifft viele Mieter. Doch was kann man tun, wenn sich dunkle Flecken an den Wänden zeigen? In diesem Beitrag gehen wir auf die Maßnahmen ein, die betroffene Mieter ergreifen können.
1. Vermieter informieren
An erster Stelle sollte stets der Vermieter informiert werden. Unterbleibt diese Information, kann der Mieter sich – auch wenn er den Schimmel nicht verursacht hat – schadensersatzpflichtig machen z.B. wenn der Schimmelbefall stärker wird und durch die verspätete Information die Beseitigungskosten steigen.
2. Ursache ermitteln
Für die weitere Vorgehensweise ist es hilfreich, die Ursache für den Schimmel in der Mietwohnung herauszufinden. Oftmals entsteht Schimmel durch unzureichende Lüftung oder bauliche Mängel.
3. Miete mindern
Beim Auftreten von Schimmel und keinem Eigenverschulden der Mieter, mindert sich die Miete automatisch und die Mieter müssen nur eine geringere Miete für den Zeitraum des Schimmelbefalls zahlen. Der Betrag der Minderung hängt vom Ausmaß und der Beeinträchtigung durch den Schimmel ab und ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Folgende Minderungsquoten sind von Gerichten anerkannt worden:
- Schimmel im Keller: Bis zu 5 %
- Schimmel in einem Zimmer, dass nicht Wohnzwecken dient: Mietminderung von 10 %
- Schimmel im Bad: Bis zu 30 %
- Schimmel, welcher zu einer unbewohnbaren Wohnung führt: Mietminderung von 100 %
4. Gutachten einholen
In strittigen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Gutachten durch einen Fachmann erstellen zu lassen. Dieser kann den Grad der Belastung feststellen und die Ursachen genauer ermitteln.
5. Weitere Schritte (Klage, Kündigung, Selbstbeseitigung)
Klage: Sollte der Vermieter nicht handeln, können Mieter vor Gericht ziehen und eine Mängelbeseitigung einklagen.
Kündigung: In extremen Fällen, wenn die Gesundheitsgefährdung zu hoch ist, kann auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommen.
Selbstbeseitigung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter den Schimmel auch selbst beseitigen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.
Bei allen rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Thema Schimmel in der Mietwohnung steht Ihnen Rechtsanwältin Katharina Entrup der Kanzlei BERBURG aus Lüneburg zur Seite. Sie bietet kompetente Beratung und Unterstützung bei Problemen im Mietverhältnis.
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