Klaus Lübke
Rechtsanwalt und Notar a.D. | Partner
Spezialist für Soldatenrecht
Spezialist für Soldatenrecht
Deutschlandweit hat sich Klaus Lübke einen Namen als Spezialist für Soldatenrecht erarbeitet. Seine Spezialisierung auf dem Rechtsgebiet des Soldatenrechts beruht auf den Fundamenten seiner mehrjährigen persönlichen Berufserfahrung in der Bundeswehr und seiner mehr als 30-jährigen anwaltlichen Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet.
Disziplinarrecht und Wehrstrafrecht
Klaus Lübke berät und vertritt Soldatinnen und Soldaten bundesweit im Disziplinarrecht und Wehrstrafrecht sowie in allen sonstigen Wehrbeschwerdeangelegenheiten.