Anwalt für Soldatenrecht

Soldat gibt Fachanwalt für Soldatenrecht die Hand in der Kanzlei Berburg

Anwalt für Soldatenrecht

Ein wesentlicher Schwerpunktbereich unserer Kanzlei ist das Soldatenrecht. Mit insgesamt drei Vertragsanwälten des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. und einem ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages verfügen wir über breite Expertise in sämtlichen Rechtsproblemen von Soldaten der Bundeswehr.

Anwalt für Soldaten und Beamte bei der Bundeswehr

Soldaten und Beamte bei der Bundeswehr stehen in einem Sonderdienstverhältnis zu ihrem Dienstherren, dass sich in vielen Bereichen elementar von einem normalen, zivilen Arbeitsverhältnis unterscheidet. Unsere Dienstrechtsexperten verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und können mit Ihnen beratend und helfend zur Seite stehen, wenn sich Fragen in diesem wesentlichen Reichsgebiete ergeben. Sollte es zu streitigen Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn kommen, werden wir uns um die Durchsetzung Ihrer Interessen kümmern. Dabei haben wir in enger Abstimmung mit Ihnen auch immer im Blick, dass auch eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn bestehen wird.  

  • Recht der Dienstverhältnisse (Einstellung, Entlassung, Rechte und Pflichten nach dem Soldatengesetz)
  • Beförderungen
  • Besoldung
  • Laufbahn
  • Versorgungsrecht (Ruhebezüge, Dienstunfälle, Hinterbliebenenversorgung)
  • Dienstunfähigkeit
  • Beihilfe
  • Urlaub (Erholungs-, Sonderurlaub)
  • Reisekosten
  • Umzugskosten
  • Trennungsgeld
  • Nebentätigkeit
  • Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

Wir vertreten Soldatinnen und Soldaten in jedem Verfahrensstadium gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor den Gerichten, wenn sie der Begehung einer Straftat beschuldigt werden. Auch die strafrechtliche Nachsorge gehört zu unseren Spezialgebieten. Im Fokus steht dabei auch stets der Blick auf die weiteren Konsequenzen des Strafverfahrens auf das Dienstverhältnis. Wer sich nicht effektiv verteidigt, wird im schlimmsten Fall bestraft, diszipliniert und entlassen. Wie wichtig es ist, schon ab der ersten Sekunde nach der Eröffnung eines strafrechtlich relevanten Dienstvergehens anwaltlich Rat einzuholen, zeigt sich daran, dass die Erkenntnisse im Strafverfahren eine Bindungswirkung im Disziplinarverfahren und Entlassungsverfahren entfalten. Mit jahrzehntelanger Erfahrung auf dem Gebiet des „Soldatenstrafrechts“, insbesondere dem Wehrstrafrechts, stehen wir Ihnen zur Seite um nicht irgendeine, sondern Ihre Verteidigung zu führen.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen unter anderem:

Strafprozessrecht:

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung bei Hausdurchsuchungen und Inhaftierungen
  • Vertretung im gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren
  • Vertretung im Gnadenverfahren
  • Zeugenbeistandsleistungen

 

Materielles Strafrecht:

  • Wehrstrafrecht, wie z.B.
  • Eigenmächtige Abwesenheit
  • Fahnenflucht
  • Dienstentziehung durch Täuschung
  • Ungehorsam
  • Gehorsamsverweigerung
  • Bedrohung / Nötigung eines und tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten
  • Meuterei
  • Misshandlung
  • Entwürdigende Behandlung
  • Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
  • Missbrauch der Disziplinarbefugnis
  • Rechtswidriger Waffengebrauch

 

Allgemeines Strafrecht, wie z.B.

  • (gefährliche oder schwere) Körperverletzung
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung
  • Betrug (z.B. Trennungsgeld / Reisekosten)
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub
  • Erpressung
  • Begünstigung und Hehlerei
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Hausfriedensbruch
  • Volksverhetzung
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Falsche Verdächtigung
  • Ausspähen von Daten und andere Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
  • Urkundenfälschungen und Urkundenunterdrückung
  • Versicherungsmissbrauch
  • Erschleichen von Leistungen
  • Jagd- und Fischwilderei
  • Vollrausch
  • Freiheitsberaubung
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Verletzung von Dienstgeheimnissen
  • Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion
  • Brandstiftung
  • Straftaten nach dem Waffengesetz, wie z.B. unerlaubter Erwerb und Besitz von Waffen.

Kanzlei für Wehrdisziplinarrecht

Rechtsanwalt Steinmeyer ist einer von wenigen Experten in Deutschland für WDB-Verfahren. Er vertritt bundesweit eine Vielzahl von aktiven und ehemaligen Soldaten gegenüber der Bundeswehr bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Wehrdienstbeschädigung (insb. durch Traumatisierungen, z.B. PTBS). Im Vordergrund steht hierbei der Mandant. Es ist uns wichtig, eine schnelle, kontinuierliche und persönliche Erreichbarkeit sicherzustellen und uns Zeit für die Probleme der Betroffenen zu nehmen. Nur so können vertretbare und praktikable Lösungen erarbeitet werden.

Wir beraten vorwiegend traumatisierte (z.B. PTBS) und verwundete Soldaten, die aus den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zurückkehren und verfügen in diesem Bereich über jahrelange Praxis und tiefe Kenntnisse der komplexen Rechtsmaterie.

Häufige Probleme bei der Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen (WDB) sind unsachgemäße oder falsche Gutachten, überlange Verfahrensdauern sowie mangelnde Koordinierung der verschiedenen Anspruchsmöglichkeiten. Der betroffene Soldat erhält regelmäßig nur einen Bescheid und wird keinen Einblick in seine Akten oder Gutachten gehabt haben.

Wir helfen Ihnen:

Sollte Sie Bedenken haben, ob Ihr WDB-Verfahren korrekt bearbeitet wurde oder fühlen Sie sich in Ihrer Situation unsicher oder überfordert, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir helfen Ihnen. Wir sprechen mit den Behörden und der Bundeswehr. Wir werden Akteneinsicht nehmen und gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt beurteilen.

Das Leben in der soldatischen Gemeinschaft ist einer Vielzahl von Regeln und Vorschriften unterworfen, gegen die durch Nachlässigkeit, Unüberlegtheit und manchmal auch bewusst verstoßen werden kann. Anders als bei den meisten anderen Bevölkerungsgruppen steht ein untadeliges Verhalten bei Soldaten in einem besonderen Fokus, der durch den internen Selbstregulierungsmechanismen des Disziplinarrechts zum Ausdruck kommt.

Wir vertreten Sie in allen Verfahrensabschnitten nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO), vom Vorermittlungsverfahren bis hin zum Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahrens und darüber hinaus. Dabei werden wir stets die Folgen des Disziplinarverfahrens für Ihr dienstliches Vorankommen berücksichtigen und mit Ihnen gemeinsam den Weg wählen, der für Sie der individuell Richtige ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

  • Vorermittlungsverfahren,
  • Einfachen Disziplinarmaßnahmen (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest),
  • Kürzung der Dienstbezüge,
  • Beförderungsverbot,
  • Herabsetzung in der Besoldungsgruppe,
  • Dienstgradherabsetzung (Degradierung),
  • Entfernung aus dem Dienstverhältnis,
  • Kürzung des Ruhegehalts,
  • Aberkennung des Ruhegehalts,
  • Aberkennung des Dienstgrades.

Rechtsanwalt
Arnd Steinmeyer

Rechtsanwalt Steinmeyer ist einer von wenigen Experten in Deutschland für WDB-Verfahren. Er vertritt bundesweit eine Vielzahl von aktiven und ehemaligen Soldaten gegenüber der Bundeswehr bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Wehrdienstbeschädigung (insbesondere durch Traumatisierungen, z.B. PTBS).

Portrait Arnd Steinmeyer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Berburg

Rechtsanwalt
Michael Gladow

Rechtsanwalt Gladow ist als Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverband e.V Ihr Ansprechpartner für dienstrechtliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Dienstherrn. Auch zivile Strafverfahren im Zusammenhang mit Ihrer Diensttätigkeit bearbeitet Rechtsanwalt Gladow kompetent und zielführend.

Portrait Michael Gladow, Fachanwalt für Strafrecht und Verwaltungsrecht in der Kanzlei Berburg
Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer und Rechtsanwältin Katharina Entrup in der Kanzlei Berburg in Lüneburg

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