16.10.2023

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Enterben mit Schenkung: Was Sie wissen müssen

berburg
Notarielle Urkunde von Andreas Willing in der Kanzlei Berburg, Notar in Lüneburg

Enterben mit Schenkung: Was Sie wissen müssen

Es gibt viele Gründe, warum jemand ein Familienmitglied enterben möchte. Ob es persönliche Differenzen oder andere wichtige Gründe sind – das Enterben ist in Deutschland durch das Erbrecht geregelt. Hierbei spielt vor allem der Begriff “Pflichtteil” eine zentrale Rolle. Doch kann man diesen Pflichtteil durch eine Schenkung umgehen? In diesem Blogbeitrag gehen wir genau auf diese Frage ein und erläutern, wie das Enterben mit Hilfe von Schenkungen funktionieren kann.

Was bedeutet Enterben?

Der Begriff “Enterben” bedeutet, eine Person von der Erbschaft auszuschließen. In der Regel sind dies nahe Verwandte wie Ehepartner oder Kinder. Doch auch wenn Sie jemanden enterben möchten, hat dieser in Deutschland immer noch Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil.

Der Pflichtteil und seine Bedeutung

Der Pflichtteil ist der Mindestanspruch, den nahe Verwandte – insbesondere Kinder – trotz einer Enterbung auf die Erbschaft haben. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie Ihr Kind im Testament nicht bedenken, es dennoch Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils hat.

Schenkung als Umgehung des Pflichtteils?

Eine Möglichkeit, den Pflichtteil zu reduzieren oder ganz zu umgehen, könnte die Schenkung von Vermögenswerten zu Lebzeiten sein. Indem Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten verschenken, verringert sich Ihr Nachlass und somit auch der Pflichtteil. Es gibt jedoch Fristen und Regelungen, die zu beachten sind, damit eine Schenkung auch als solche anerkannt wird und nicht auf den Pflichtteil angerechnet wird. Relevant für etwaige Pflichtteilsansprüche sind nur Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod getätigt hat.

Die Rolle des Notars und warum Lüneburg der richtige Ort für Sie ist

Ein Notar spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um Schenkungen und das Thema Erbrecht geht. Er berät Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden.

Die Kanzlei BERBURG steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Erbrecht zur Seite. Hier werden Sie umfassend beraten und es wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Urkunde des Notars Andreas Willing in Lüneburg

Rechtsanwalt und Notar Andreas Willing berät Sie gerne in notarieller Hinsicht und Rechtsanwältin Katharina Entrup in anwaltlicher Hinsicht in diesen oder anderen Angelegenheiten des Erbrecht!

Rufen Sie uns an: +49 4131 99 257 99