02.10.2023

ArbeitsrechtBlog

Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten – was tun?

berburg

Was tun, wenn man eine Kündigung erhält? – Ein Leitfaden für Arbeitnehmer in und um Lüneburg

Eine Kündigung zu erhalten, ist oft ein Schockmoment. Vor allem, wenn man damit nicht gerechnet hat. In diesem Moment stellt sich die Frage: Was nun? Insbesondere für Arbeitnehmer in Lüneburg gibt es bestimmte Schritte, die man befolgen sollte, wenn man seinen Arbeitsvertrag gekündigt bekommt. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und was Sie als Arbeitnehmer in solch einer Situation unternehmen können.

1. Ruhe bewahren

Der erste und wichtigste Schritt, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben: Bewahren Sie Ruhe! Es ist verständlich, dass Sie verärgert oder besorgt sein könnten. Doch überstürztes Handeln kann zu Fehlern führen, die Sie später bereuen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Situation zu verstehen und Ihre Optionen zu überdenken. Lassen Sie sich insbesondere nicht dazu überreden etwas zu unterzeichnen.

2. Frist für Kündigungsschutzklage

Wenn Sie die Kündigung nicht akzeptieren möchten, sollten Sie wissen, dass Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben müssen, da andernfalls die Kündigung wirksam wird.

Sie müssen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung einreichen. Dies bedeutet, dass Sie schnell handeln müssen, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Gerne unterstützen und beraten unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie in solchen Fällen.

3. Formelle Fehler einer Kündigung

Manchmal sind Kündigungen bereits aufgrund formeller Fehler nicht wirksam. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung auf solche Fehler. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei BERBURG in Lüneburg kann Ihnen hierbei helfen. Zu den häufigen Fehlern gehören:

  • Unzureichende Begründung der Kündigung
  • Nichtbeachtung der Kündigungsfrist
  • Fehlende Unterschrift des Arbeitgebers

4. Kündigungsgründe

Ein Arbeitgeber muss in der Regel einen triftigen Grund haben, um einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsgründen wie verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigungsgründe nicht zutreffend oder ungerechtfertigt sind, sollten Sie dies beim Arbeitsgericht anfechten. Kleinbetriebe benötigen jedoch keine Kündigungsgründe; gerne hilft Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei bei der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung.

5. Weiteres Vorgehen

Sollten Sie sich dazu entschließen, gegen die Kündigung vorzugehen, ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüneburg zu wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten, Ihre Chancen einschätzen und Ihnen beim Einreichen einer Klage beim Arbeitsgericht helfen. Unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht haben zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt und steht Ihnen mit Erfahrung zur Seite, um Ihr Arbeitsverhältnis zu retten oder das Bestmöglichste für Sie (z.B. eine Abfindung) zu erreichen.

6. Kosten einer Kündigungsschutzklage

Wenn Sie überlegen, gegen eine Kündigung juristisch vorzugehen, ist neben dem potenziellen Ergebnis auch die Frage der Kosten wichtig. Eine Kündigungsschutzklage verursacht unterschiedliche Gebühren und Auslagen, die es zu berücksichtigen gilt:

Anwaltskosten: Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei BERBURG in Lüneburg zu konsultieren, entstehen hierfür Gebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert (in der Regel das Bruttogehalt der letzten drei Monate) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist ein Link zu einem Kostenrechner für die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Gerichtskosten: Die Kosten für das Arbeitsgericht setzen sich aus der Gerichtsgebühr und ggf. weiteren Auslagen zusammen. Bei einer gütlichen Einigung im Gütetermin entfällt in der Regel die Gerichtsgebühr.

Erstattung der Kosten?: In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten. Das bedeutet, dass Sie die Kosten unabhängig davon, ob Sie vor Gericht erfolgreich sind oder nicht zu tragen haben. Im Gegenzug haben Sie aber auch nicht das Risiko die Kosten Ihres Arbeitgebers zu tragen. Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber in Berufung gehen, entsteht ein Kostenrisiko. Ab der zweiten Instanz trägt der “Verlierer” die weiteren Gerichts und Anwaltskosten.

Rechtsschutzversicherung: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt, kann diese einen Großteil oder alle Kosten übernehmen. Es ist ratsam, im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu sprechen und sich über die genaue Kostenübernahme zu informieren.

Prozesskostenhilfe: Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten einer Kündigungsschutzklage zu tragen, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Dies würde die finanzielle Last erheblich reduzieren.

Fazit zu den Kosten: Es ist wichtig, sich vorab ein klares Bild von den potenziellen Kosten einer Kündigungsschutzklage zu machen. Konsultieren Sie hierzu am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei BERBURG in Lüneburg, um sich detailliert beraten zu lassen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Susann Heßler berät Sie gerne in diesen oder anderen Angelegenheiten des Arbeitsrechts!

Unsere Kanzlei ist mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht im Arbeitsrecht umfassend aufgestellt und berät in Lüneburg und Umgebung Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts.

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