03.03.2022
BlogErbrechtTestament | Notar ?
Muss ich bei der Erstellung eines Testaments einen Notar aufsuchen?
Die Planung des Erbes treibt viele Menschen um. Sie stellen sich die Frage, ob für die Erstellung eines Testaments ein Notar aufgesucht werden sollte oder nicht.
Grundsätzlich kann jedermann ein Testament handschriftlich verfassen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht sinnvoll, da bei eigenhändigen Testamenten häufig Fehler unterlaufen. Diese Fehler führen oftmals zu Streit unter den Erben.
Fehlende Eindeutigkeit
Handschriftliche Testamente sind oft nicht so eindeutig formuliert, wie der Erblasser es sich vorstellt. Dem Erblasser ist gedanklich der “letzte Wille” klar. Für unbeteiligte Dritte geht dieser Wille aber oftmals nicht aus den handschriftlichen Ausführungen hervor. Diese Unklarheit führt dann unweigerlich zu Streit unter den Erben.
Probleme bei handschriftlichem Testament
Das häufigste Problem sind ungenaue Formulierungen in Testamenten. Oftmals wird vom Erblassers das Vermögen “verteilt”. z.B.:
“Meine Tochter bekommt das Haus. Mein Sohn soll das Geld bekommen. Meine Enkelin bekommt meinen Schmuck und der Rest soll an meine Freundin Hilde gehen.”
Probleme:
Hier werden die Probleme sehr schnell deutlich.
- Wer ist hier als Erbe eingesetzt?
- Soll das Erbe nur verteilt werden?
- Sollen die einzelnen Bedachten den Anderen einen Ausgleich zahlen, wenn sie wertmäßig mehr erhalten.
Neben diesem Beispiel gibt es noch viele weitere Beispiele, die hier angeführt werden könnten. Derartige Ungenauigkeiten sind ein häufiger Grund für erbrechtliche Streitigkeiten. Und genau dies sollte durch ein Testament schließlich vermieden werden.
Vorteile bei notariellem Testament
Ein Notar beschäftigt sich täglich mit erbrechtlichen Fragen und ist daher in der Lage eine zielgerichtete Lösung auszuarbeiten.
Persönliches Gespräch | rechtssichere Umsetzung
In unserer Kanzlei führen wir mit den Mandanten zunächst ein persönliches Gespräch. In diesem Gespräch ermitteln wir die konkrete Vermögens- und familiäre Situation. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir sodann eine individuelle Lösung und setzen diese rechtssicher um.
Kostentechnische Vorteile
Neben dieser rechtssicheren Umsetzung bietet ein notarielles Testament auch kostentechnische Vorteile:
- bei einem handschriftlichen Testament müssen die Erben einen Erbschein beantragen. Dieser Erbschein ist mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten richtet sich nach dem Wert des Erbes.
- Rechtsstreitigkeiten unter den Erben sind häufig deutlich teurer als die Beurkundung eines Testaments beim Notar.
Registrierung des Testaments
Ein weiterer Vorteil ist, dass alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden (insbesondere Testamente) in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet werden.
Durch diese Registrierung ist beim Versterben des Erblassers gewährleistet, dass die Urkunde umgehend zum zuständigen Nachlassgericht gelangt. Hierdurch ist eine Verzögerung wegen einer ggf. erforderlichen Suche nach einem Testament ausgeschlossen.
Unsere Empfehlungen
Gerade bei komplizierteren familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen sollten Sie unbedingt einen Notar aufsuchen, um Ihren letzten Willen entsprechend umzusetzen. Rechtsanwalt und Notar Andreas Willing berät Sie diesbezüglich gerne.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn auch Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments benötigen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren erbrechtlichen Fragestellungen!
Unsere Kanzlei hat aufgrund ihrer anwaltlichen und notariellen Ausrichtung einen Schwerpunkt in der Bearbeitung von erbrechtlichen Mandaten.
Rufen Sie uns an: +49 4131 400 88 18